
Termin der Anmeldung
Alle Termine vorbehaltlich aktueller Corona-Regelungen
Schulspiel Di, 09. März 2021
Schulanmeldung Di, 16. März 2021 14.00 – 17.00 Uhr
nach Einladung
2021_02_08_Einschulungs_GMS_Bodenkirchen_FoerderzentrumHerunterladen
Wer kommt zur Schule
- alle Kinder, die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden
- alle Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden und deren Erziehungsberechtigte den Beginn der Schulpflicht nicht auf das kommende Schuljahr verschieben. („Korridorkinder“)
- Auf Antrag der Eltern schulpflichtig: alle Kinder, die vom 1.10 bis 31.12. sechs Jahre alt werden.
Schulanmeldung
Anmeldung = Anmeldepflicht
- durch die Erziehungsberechtigten oder deren Stellvertreter
- persönlich mit dem Kind
- Angaben zur Person des Kindes
Geburtsurkunde/Familienstammbuch
Ggf. Sorgerechtsbeschluss - Nachweis über eine Schuleingangsuntersuchung (soweit sie vom Gesundheitsamt bereits durchgeführt wurde.
- Nachweis über Masernimpfschutz
- Gelbes Heft (Nachweis über U9)
Einschulungskorridor
Der Einschulungskorridor stärkt sowohl den Elternwillen als auch die Erziehungspartnerschaft von Schule und Eltern. Zudem berücksichtigt er die individuelle Entwicklung der zwischen Juli und September geborenen Kinder in besonderer Weise.
Kinder, die zwischen dem 1. Juli und 30. September geboren sind:
nehmen am Schulspiel/an der Schuleinschreibung teil
Empfehlung der Schule
Entscheidung der Eltern bis 12. April 2021 auf dem Formblatt, das Sie bei der Einschreibung erhalten.
Entscheidung endgültig
Zurückstellung
Ein Kind, das am 30. September mindestens sechs Jahre alt ist, kann für maximal ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich erst ein Schuljahr später mit Erfolg am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann.
Wenn Sie jetzt schon wissen, dass Sie ihr Kind zurückstellen lassen wollen, geben Sie uns bitte baldmöglichst Bescheid.